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Jobvermittlung Vorarlberg - Initiativbewerbung

Kunden-Update:

Arbeits- und Sozialrecht – 2025  im Überblick

 

Kundeninfos und Tipps

Nachfolgend ein Auszug einiger wesentlicher Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrechtlicher Regelungen:

 

Höchstbeitragsgrundlage

Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage steigt auf 6.450,00 € für normale Dienstnehmer und 7.525,00 € für freie Dienstnehmer. Jährlich (Sonderzahlungen) € 12.900,--.

Geringfügigkeitsgrenze 

Max. € 551,10 € monatlich. Die tägliche Grenze entfällt. Der Selbstversicherungs-Beitrag liegt bei € 77,81 monatlich.

Mitarbeiterprämien

Derzeit ist keine Verlängerung der für das Jahr 2024 befristeten Regelung über abgabenfreie Mitarbeiterprämien für das Jahr 2025 geplant.

Taggeld / Nächtigungsgeld

Für Inlandsreisen liegt der abgabefreie Taggeldsatz liegt neu bei € 30,-- , das abgabefreie Nächtigungspauschale  bei € 17,--. Die Abgabefreiheit bei vom Arbeitgeber bezahlten Arbeitsessen liegt bei € 15,--.
In welcher Höhe über die Abgabenbefreiung Taggelder in Anspruch genommen werden können richtet sich nach dem Kollektivvertrag, Dienstvertrag bzw. betrieblichen Vereinbarungen.

Pendlerpauschale

Monatlich = € 2,00 * km / 12
Aliquotierung innerhalb von 4-7 Tagen: 1/3, an 8-10 Tagen: 2/3, ab 11 Tagen: voller Wert

Fahrtkostenvergütung (Kilometergeld)

Details zu den Änderungen siehe unser Kunden-Update vom Dezember 2024 https://www.personal-architektur.at/verguetung-fahrtkosten-und-kilometergeld

Elektrofahrzeuge und Fahrtkosten

Der Kostenersatz für das Aufladen von Firmenelektroautos ist bis zu einem amtlichen Strompreis oder bis zu 30,00 € pro Kalendermonat abgabenfrei, wenn die Lademenge dem KFZ nicht zugeordnet werden kann.
Hier sind bereits weitere Änderung in Diskussion und werden voraussichtlich 2025 umgesetzt.

Telearbeit (Homeoffice)

Das neue Telearbeitsgesetz regelt Homeoffice und ortsungebundene Telearbeit.
Das heißt Telearbeit kann auch an Coworking-Spaces oder anderen Orte ausgeführt werden. Es bedarf aber weiterhin einer individuellen Vereinbarung, ob und in welchem Ausmaß Telearbeit in Anspruch genommen werden kann.
Arbeitsunfälle unterliegen auch bei Telearbeit generell dem Unfallversicherungsschutz. Bei Arbeitsunfällen auf der Wegstrecke zum/oder von der Telearbeit (Wegschutz) unterscheidet der Gesetzgeber jedoch neu zwischen Telearbeit im engeren Sinn z.B. im eigenen Wohnbereich oder im weiteren Sinn.
Die Höhe der abgabenfreien Telearbeitspauschale bleibt unverändert bei € 3,-- pro reinem Telearbeitstag und bei max. 300,-- pro Kalenderjahr. Dazu zählt nur wenn an diesem Tag ausschließlich Telearbeit geleistet wurde. 

Sonderwochengeld

Durch das Sonderwochengeld-Gesetz (BGBl. I Nr. 64/2024) wurde eine neue Sozialleistung eingeführt (§ 163 ASVG). Dies trifft vor allem auf jene zu, die sich für das Modell des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld entschieden haben. Anspruch auf Sonderwochengeld haben Personen deren neuerlicher Mutterschutz, während eines aufrechten und gesetzlich karenzierten Dienstverhältnisses beginnt und muss von diesen selbst bei der ÖGK beantragt werden, der Arbeitgeber muss über den Bezug des Sonderwochengeldes informiert werden.

Behindertenpass

Der Behindertenpass gilt nicht mehr als Nachweis über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigen Behinderten, d.h. der Gesetzgeber zieht eine klare Trennung zwischen Arbeitswelt (begünstigter Behindertenstatus) und Privatbereich (Behindertenpass). 

Dienstwohnungen

Die m²-Richtwerte für Dienstwohnungen bleiben 2025 unverändert, der Richtwert für Vorarlberg ist € 10,25. Neu ist eine Erleichterung der abgabenrechtlichen Begünstigung bei kleinen arbeitsplatznahen Dienstwohnungen.

 

Hinweis:

Die bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur. Eine Haftung für daraus resultierende Handlungen wird nicht übernommen. 

Bei konkreten Anliegen kontaktieren Sie uns bitte direkt,
bzw. Ihren Steuerberater oder die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

 

Unser Leistungsspektrum

Bei uns erhalten Sie flexibel abrufbares und leistbares Expertenwissen. Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Bereichen des Personalmanagements: 

  • Personalberatung
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