Jobvermittlung Vorarlberg - Initiativbewerbung
Kunden-Update:
"Vorläufiges Ende der Bildungskarenz"

Mit 1. April 2025 endet de facto die staatliche Förderung für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Das betrifft insbesondere das Weiterbildungsgeld sowie das Bildungsteilzeitgeld des AMS.
Was ändert sich?
- Bereits vom AMS genehmigte Anträge bleiben unverändert.
- Ab dem 1.4.2025 sind keine neuen Anträge auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld mehr möglich.
Arbeitsrechtlich bleiben Bildungskarenz/-teilzeit weiterhin möglich, jedoch ohne AMS-Weiterbildungsgeld.
- Letzte Chance auf einen Antrag beim AMS bis 31.3.2025 möglich, sofern die Weiterbildung bis spätestens 31.5.2025 startet und die Vereinbarung bis spätestens 28.2.2025 mit dem Arbeitsgeber abgeschlossen wurde. Achtung: Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, wird kein Geld gewährt, selbst wenn der Antrag rechtzeitig erfolgt.
- Achtung: Der Arbeitnehmer erhält gegenüber dem Arbeitgeber ein Rücktrittsrecht für eine bereits vereinbarte Bildungskarenz, wenn aufgrund der Gesetzesänderung ein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt wird.
Beispiele zur Veranschaulichung:
✔️ Geld wird gewährt:
• Vereinbarung: 27.02.2025
• Weiterbildung startet: 02.04.2025
• Antrag: 25.03.2025
❌ Kein Geld:
• Vereinbarung erst am 01.03.2025 → zu spät
• Antrag erfolgt am 5.4.2025 → zu spät
• Weiterbildung startet erst am 14.06.2025 → zu spät
Unser Tipp für Arbeitgeber:
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden sofort, wenn diese eine geförderte Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit planen bzw. derzeit im Antragstellung ist.
Ab 2026 soll eine neue Regelung kommen. Details dazu sind noch nicht bekannt.
👉 Laufend aktualisierte Informationen zu diesem Thema finden sie auf der AMS-Homepage
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