Jobvermittlung Vorarlberg - Initiativbewerbung
Kunden-Update:
Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Unfall oder Krankheit
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gewährt Arbeitgebern Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern. Die Höhe
hängt von der Dauer und Art der Arbeitsunfähigkeit sowie von der Betriebsgröße (max. 50 Arbeitnehmer) ab. Die Anträge können für folgende Arbeitsunfähigkeiten beantragt werden:
- Allgemeiner Krankenstand (auch Kuraufenthalte)
- Arbeitsunfall
- Freizeitunfall
Allgemeiner Krankenstand
Ein Zuschuss der AUVA gebührt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 10 zusammenhängende Tage dauert. Kuraufenthalte werden im Sinne der Entgeltfortzahlung wie allgemeine Krankenstände behandelt, auch hier ist ein Antrag auf Rückvergütung (Zuschuss) bei der AUVA möglich.
Arbeits- und Freizeitunfälle
Für Arbeits- und Freizeitunfälle gelten unterschiedliche Regelungen der Entgeltfortzahlung an die Arbeitnehmer. Als Arbeitsunfälle gelten auch Unfälle, die auf direktem Weg zur oder von der Arbeit passieren (z. B. Verkehrsunfälle, § 175 ASVG).
- Arbeitsunfälle sind innerhalb von 5 Tagen der AUVA zu melden, unabhängig davon, ob daraus eine längere Arbeitsunfähigkeit resultiert (§ 363 Abs. 1 ASVG). Link zur Onlinemeldung
- Schwere oder tödliche Arbeitsunfälle müssen zusätzlich unverzüglich dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden (§ 98 Abs. 1 ASchG). Als schwerer Arbeitsunfall gilt, wenn ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erforderlich ist (§ 4 Abs. 5 ASchG)
Die AUVA gewährt einen Zuschuss, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls länger als 3 zusammenhängende Tage dauert. Die klare Feststellung des Unfallherganges ist Grundlage für die reibungslose Leistungsfeststellung – etwa für spätere Folgekosten und Rehabilitation.
Antrag auf Rückvergütung (Zuschuss) der AUVA
Wichtig ist, dass alle Arbeitsausfälle an die Lohnverrechnung weitergeleitet werden, um die Antragsstellung fristgerecht einzureichen. Der Antrag auf Rückvergütung an die jeweiligen Landesstelle der AUVA erfolgt durch den Betrieb bzw. den externen Lohnverrechner (z.B. die AH Personal-Architektur).
Unsere Empfehlung als langjährige Personalverrechner:
Viele Unternehmen verlieren Geld durch fehlende oder falsche Meldungen. Für Arbeitnehmer ist eine korrekte Berechnung ihrer Entgeltfortzahlung ebenfalls wichtig.
Folgende Punkte werden in der Praxis häufig zu wenig beachtet, eine Schulung/Information an die Belegschaft macht sich daher sicher bezahlt:
- Jede Arbeitsunfähigkeit muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden.
- Um einen Zuschuss bei der AUVA beantragen zu können dürfen bei zwei oder mehreren hintereinander folgenden Krankenständen, die Meldungen zeitlich keine Lücken aufweisen.
- Für die korrekte Ausstellung der Unfallmeldung im Falle eines Arbeitsunfalls (z.B. Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit) muss der Arzt darüber informiert werden! Hier sehen wir in der Praxis immer wieder Meldungen, die nicht als Arbeitsunfall tituliert sind, mangels Information an den Arzt.
- Bei frühzeitiger Wiederaufnahme der Arbeit muss der Arbeitsgeber oder der Arbeitsnehmer dies der ÖGK melden.
Hinweis:
Diese Informationen beschreiben die geltende Rechtslage (§ 53c ASVG, § 363 ASVG, § 98 ASchG) und dienen der Orientierung. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Im Zweifel wird empfohlen, die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu konsultieren.
Personalverrechnung vom Profi
Neben der zuverlässigen Abwicklung der Lohnverrechnung bieten wir unseren Kunden ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot und schaffen somit Rechtssicherheit.